Diese Eintragung gilt nur fr Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien, die in einer Gterbefrderungseinheit eingebaut sind und die nur dafr ausgelegt sind, Energie auerhalb der Gterbefrderungseinheit bereitzustellen. Die Lithiumbatterien mssen den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7.1 a) bis g) entsprechen und die Systeme enthalten, die fr die Verhinderung einer berladung oder Tiefentladung der Batterien erforderlich sind.

Die Batterien mssen sicher am Innenaufbau der Gterbefrderungseinheit befestigt sein (z. B. in Gestellen oder Schrnken), so dass bei Sten, Belastungen und Vibrationen, die normalerweise whrend der Befrderung auftreten, Kurzschlsse, eine unbeabsichtigte Bedienung und nennenswerte Bewegungen in der Gterbefrderungseinheit verhindert werden. Gefhrliche Gter, die fr den sicheren und ordnungsgemen Betrieb der Gterbefrderungseinheit erforderlich sind (z. B. Feuerlschsysteme und Klimaanlagen), mssen in der Gterbefrderungseinheit ordnungsgem befestigt oder eingebaut sein und unterliegen nicht den brigen Vorschriften des ADN. Gefhrliche Gter, die fr den sicheren und ordnungsgemen Betrieb der Gterbefrderungseinheit nicht erforderlich sind, drfen nicht in der Gterbefrderungseinheit befrdert werden.

Die Batterien in der Gterbefrderungseinheit unterliegen nicht den Vorschriften fr die Kennzeichnung oder Bezettelung. Mit Ausnahme der in Unterabschnitt 1.1.3.6 des RID oder des ADR vorgesehenen Flle muss die Gterbefrderungseinheit auf zwei gegenberliegenden Seiten mit orangefarbenen Tafeln in bereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.2.2 und mit Grozetteln (Placards) in bereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.1.1 versehen sein.